- Was ist das?
- Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Unternehmen, die KI einsetzen, die KI-Kompetenz ihres Teams aktiv zu fördern. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025, nationale Behörden setzen sie seit 2. August 2026 durch. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, muss kein bestimmtes Niveau pro Person garantiert werden. Die Pflicht, etwas zu tun, bleibt.
- Beispiel
- Ein Steuerbüro führt einen KI-Assistenten ein. Bevor das Team ihn nutzt, lernt es in einer Schulung, welche Daten hinein dürfen, wie man Antworten prüft und wo die Grenzen liegen. Wer teilgenommen hat, wird festgehalten.
- Was tun?
- Schulen Sie alle, die mit KI arbeiten, passend zu ihrer Aufgabe, und dokumentieren Sie, wer wann teilgenommen hat. Für die rechtliche Einordnung Ihres Falls fragen Sie Ihre Rechtsberatung. Zum Workshop mit Teilnahmenachweis →